Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Informationen:
Die vorliegenden Mietbedingungen sind ein fester Bestandteil des Mietvertrags. Verträge der Firma Travel Camper Gmbh werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) abgeschlossen.

Jeder Unterzeichner des Mietvertrages (Mieter genannt) haftet neben der natürlichen oder juristischen Person, für die er diesen Vertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

Personen die nicht in Österreich wohnhaft sind oder über eine gültige Niederlassungsbewilligung verfügebn, müssen bei Vertragsabschluss eine Kopie des gültigen Reisepasses hinterlegen. Das Weitervermieten an Dritte und Lernfahrten sind untersagt.

Der Mietvertrag kommt zustande zwischen dem Mieter und Travel Camper Gmbh, vertreten durch Fr. Martina Abfalter und Hr. Walter Bernabe, Walter Pichler Str. 10, 6410 Telfs, Österreich +436764838562, info@travelcamper.at

Übernahme & Rücktritt:
Die Übernahme des Campers erfolgt zum vereinbartem Zeitpunkt von Montag bis Sonntag zwischen 15 und 20 Uhr. Die genaue Abholzeit wird vorgängig zwischen Vermieter und Mieter vereinbart. Kurzfristige Änderungen der Übernahmezeit können durch Travel Camper GmbH jederzeit verfügt werden. (verspätete Rückgabe durch den Vormieter, Fahrzeugschaden usw.)

Bringen Sie für die Übernahme zwingend Ihre Identitätskarte oder Ihren Reisepass sowie Ihren Führerschein (alles im Original) mit. Modelländerungen sowie Änderungen der Übernahmezeiten, die durch Unvorhergesehenes wie Unfälle, Schäden, verspäteter Rückgabe durch den Vormieter usw. verursacht werden, bleiben ausdrücklich vorbehalten, auch ohne vorgängige Mitteilung durch den Vermieter. Kann der Mieter das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückbringen (Panne, Unfall, usw.), gehen die Kosten für Aufwendungen, welche nicht durch die Rückführungsversicherung gedeckt sind, zu Lasten des Mieters. Der Camper muss zwingend zur angegebenen Zeit abgeholt und zurückgebracht werden. Sollte dies aus einem triftigen Grund nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns sofort telefonisch. Das Nichteinhalten der vereinbarten Zeiten und das Nicht-Kontaktieren der Travel Camper GmbH wird pauschal mit € 150,- berechnet. Zusätzlich werden pro angebrochene Stunde Verspätung € 50,- in Rechnung gestellt. Sollte uns durch die verspätete Rückgabe des Campers ein Schaden entstehen, so müssen wir uns vorbehalten, gegen den Mieter Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wir behalten uns vor, die Übernahmezeit infolge Service-, Reparaturarbeiten oder Terminengpässen kurzfristig nach Rücksprache mit dem Mieter zu ändern.

Bei der Übernahme und Rückgabe wird ein Protokoll erstellt. Für die Übernahme sind ca. 1 Stunde einzuplanen. (je nach Vorkenntnisse)

Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eins solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:

  • Rücktritt 60 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises
  • Rücktritt 32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietpreises
  • Rücktritt 21 bis 8 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
  • Rücktritt 7 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn 90% des Mietpreises

Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der den Camper in vollem Umfang übernimmt. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.

Reiserücktrittsversicherung:
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

Versicherung:

Vertragsgebiet:
Der Mieter darf das Fahrzeug ausschließlich in den Europäischen Union und in Großbritannien, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Andorra, Albanien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro und Türkei ( nur europäische Seite ) lenken bzw. benützen. Hierfür besteht eine KFZ- Haftpflichtversicherung und eine Vollkasko mit genereller Selbstbeteiligung mit 1.000 Euro pro Schadensfall.

Schäden am Fahrzeug & Versicherung:
Im Falle eines Unfalles ist der Mieter verpflichtet, das Unfallprotokoll auszufüllen, den Schaden zu fotografieren und diesen so schnell wie möglich an die Travel Camper Gmbh per Mail info@travelcamper.at zu melden. Wenn ein Dritter beteiligt war, muss der Mieter zudem die Polizei anrufen und der Travel Camper Gmbh einen Polizeibericht zukommen lassen. Andernfalls wird eine Vertragsstrafe in der Höhe von 1.500 Euro fällig. Es ist zu beachten dass die Kaution die Höhe des Anspruchs gegenüber dem Mieter nicht begrenzt. Bei zwei getrennten Schäden ( z.B. einer am Fahrzeug außen und einer im Fahrzeuginneren ) können sich die Kosten auf bis zu 2x 1.000 Euro pro Schaden belaufen. Es besteht kein Versicherungsschutz für die Markise. Wenn der Mieter durch nicht verkehrsgerechtes oder absichtliches bzw. achtloses Fahren ( z.B. Alkohol, Drogen oder Fahren mit unzureichendem Öl oder Wasser oder absichtliches Fahren auf unbefestigten Straßen einen Schaden verursacht, müssen diese Kosten zu 100% vom Mieter getragen werden. Im Mietzeitraum auftretende Reifenschäden gehen zu Lasten des Mieters, soweit sie nicht nachweislich vor Übernahme des Fahrzeuges verursacht wurden oder ein entsprechendes Haftungsreduzierungspaket von Travel Camper Gmbh gebucht wurde. Entstehende Kosten für den Abschleppdienst oder die Montage der Reifen müssen vom Mieter nicht übernommen werden, sofern vom Mieter die Abwicklung über den Schutzbrief des Vermieters oder Mieters angefordert wurden. Die Materialkosten wie z.b. Reifen ,müssen vom Mieter selbst bezahlt werden .Werden bei der Rückgabe Schäden an den Reifen festgestellt , die nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt sind, wird eine Gebühr in Höhe des Preises für einen neuen Reifen einbehalten. Unsachgemäße Befüllung der Tanks, z.b. Wasser welches unsachgemäß in den Dieseltank oder Diesel, welches unsachgemäß in den Wassertank gefüllt wurde, verursacht substantielle Schäden am Fahrzeug. Die Kosten sind vom Mieter in ganzer Höhe zu tragen. Steinschläge in Scheiben, die nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt sind, führen zum Einbehalt einer Gebühr in Höhe des Neupreises der Scheiben, max. 1000 Euro

Versicherer:

Generali Versicherung AG
Postadresse: Maria-Theresien-Straße 51-53
6020 Innsbruck / Österreich
T +43 512 5926

Bedienungsanleitung:
Der Mieter ist verpflichtet, sich an die im Fahrzeug befindliche Bedienungsanleitungen für Fahrzeug und Geräte zu halten.

Lenker:
Voraussetzungen für die Ausstellung des Mietvertrags sind der Besitz eines gültigen Führerscheins der Kategorie B mit einem Mindestalter von 18 Jahren vorweisen können. Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen Lenkern gefahren werden.

Rauchverbot:
Das Rauchen und sonstige starke Geruchsemissionen (Bett-, Sitz und Polsterverunreinigung etc.) sind in unseren Fahrzeugen strengstens verboten! Bei Nichteinhalten des Rauchverbots werden Ihnen die Erneuerungskosten für Polster, Vorhänge etc. sowie der entstandene Aufwand, mindestens aber € 250,- in Rechnung gestellt.

Mobilitätsgarantie, Fahrzeugrückholung im Pannenfall:
Für unsere Ford Camper besteht eine europaweite Mobilitätsgarantie. Im Pannenfall bitte den Vermieter und den jeweiligen Mobilitätsservice kontaktieren:

Nothilfezentrale: +43(1)206092424

Nothilfezentrale Ausland: +43(1)25119-19397 (gebührenpflichtig)

Schadensfälle, Unfall, Diebstahl und Einbruch:
Bei Schäden und Unfällen mit Personenschäden, Diebstahl oder Einbruch sind umgehen der Vermieter und die nächste Polizeidienststelle zu verständigen und ein polizeiliches Protokoll aufzunehmen. Bei Personenschäden muss unverzüglich erste Hilfe geleistet oder Hilfe geholt werden. Ein europäischer Unfallbericht ist auszufüllen und muss von den Beteiligten unterschrieben werden. (Unfallberichte befinden sich im Handschuhfach)

Auf jeden Fall muss der Mieter mit dem Unfallgegner folgende Informationen austauschen:

Haftpflichtversicherung möglichst samt Polizzennummer, vollständige KFZ Kennzeichen, Name, Anschrift und wenn möglich Telefonnummer und E-Mail

Wenn es Zeugen für den Unfall gibt, bitte ebenfalls deren Namen, Adressen und Telefonnummern notieren, um im gegebenen Fall ihre Aussage einholen zu können. Falls ein Fotoapparat oder Smartphone zur Hand, muss der Unfall zusätzlich dokumentiert werden.

Ohne Rücksprache mit dem Vermieter darf keine Schuldfrage geklärt werden.

Schäden am Fahrzeug oder am Umbau, die durch den Mieter verursacht werden und nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind, hat der Mieter zu ersetzen. Mietausfälle, die durch den Mieter verursacht werden, sind von diesem zu bezahlen.

Geldbuße für Ordnungswidrigkeiten:
Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten und Strafmandate sind vom Mieter zu bezahlen. Bussgelder aus Verkehrsübertretungen verrechnen wir inklusive Bankspesen für Überweisungen ins Ausland und einer Administrationsgebühr von € 10,- an den Mieter weiter.

Preise:
Alle im Mietvertrag angegebenen Preise sind inklusiv 20% Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind die Kosten für Treibstoff, Maut und Campingplatzgebühren. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und muss auch wieder mit vollem Tank retour gebracht werden. Andernfalls berechnen wir den aktuellen Tankstellenpreis pro Liter Diesel und € 20,- Tankgebühr.

Es gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart wird und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Bei der Preisberechnung werden die unterschiedlichen Saisonzeiten berücksichtigt. Bei Überschreitung der Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, abweichend vom im Mietvertrag vereinbarten Mietpreise die gesamte Mietzeit nach Tagesgrundgebühr entsprechend der Preisliste abzurechnen. Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises und der Kaution besteht kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen, insbesondere die Übernahme des Fahrzeugs. Erfolgen Anzahlung, Restzahlung und Kautionszahlung nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Fälligkeiten, so kann Travel Camper Gmbh vom Vertrag zurücktreten und dem Kunden Rücktrittskosten von 25% des Mietpreises belasten.

Nutzung des Fahrzeuges:
Das Fahrzeug und die Einrichtungsgegenstände sind schonend und sachgemäß zu behandeln. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Das Fahrzeug darf nicht zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtest, zur Beförderung leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, zur Weitervermietung, für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen verwendet werden. Auch eine Verwendung des Wohnbereichs für Umzüge oder Möbeltransport ist nicht gestattet.

Unsere Camper sind mit Grundzubehör wie einem Tisch, zwei Stühlen, Gaskocher, WC, 2 Rollen Toilettenpapier, Gaskocher mit 2 Gaskartuschen, Hammer , Wasserwaage, Verlängerungskabel, Stromanschluss, Markise, Pannenset mit 2 Warnwesten, Kühlschrank, Auffahrkeile, Wagenheber ausgestattet. Für die Standardausrüstung fallen für den Mieter keine zusätzlichen Kosten an. Fehlende Campingausrüstungsgegenstände werden dem Mieter bei unvollständiger Rückgabe zum Neupreis in Rechnung gestellt. Das Zubehör finden Sie auf unserer Website. Der Vermieter ist dafür besorgt, zu kontrollieren, dass die Ausrüstung jeweils komplett vorhanden ist und dass das Zubehör ordnungsgemäss funktioniert. Im Falle, dass doch einmal etwas fehlen sollte oder ein Zubehörteil nicht oder nur teilweise funktioniert, kann vom Mieter kein Schadensersatz gefordert werden. Bei Zubehör, welches optional und kostenpflichtig vom Mieter gewählt wird und nicht ordnungsgemäss funktioniert, wird der dafür bezahlte Betrag nach Prüfung der Fehlerursache vollumfänglich dem Mieter zurückerstattet.

Fahrtenbuch:
Für die automatische Erstellung eines elektronischen Fahrtenbuches ist eine Vorrichtung im Fahrzeug verbaut, welches die zurückgelegte Fahrtstrecke mit Ort, Datum aufzeichnet. Der Mieter erklärt sich der Aufzeichnung dieser Daten einverstanden. Personenbezogene Daten zu diesem Fahrtenbuch werden nicht gespeichert.

Sorgfaltspflichten:
Die Mieter haben das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug des Campers die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen innerhalb von 24 Stunden gegenüber dem Vermieter gelten zu machen.

Reparaturen:
Kleinere Schäden oder Reparaturen (Ersatz von Glühbirnen usw.) bis zu einem Betrag von € 50,- können Sie selbst in Auftrag geben, ohne dass Sie die Zustimmung der Travel Camper GmbH benötigen. Sie erhalten bei der Rückgabe von uns das Geld zurück. Sie müssen aber zwingend den Beleg (Originalrechnung oder Quittung) mitbringen, ansonsten haben Sie kein Anrecht auf eine Rückerstattung! Für alle den vorgenannten Betrag übersteigenden Aufträge benötigen Sie unsere Zustimmung. Reparaturen, welche ohne unsere Erlaubnis ausgeführt werden, müssen von Ihnen selbst bezahlt werden. Für die Rückerstattung von Reparaturkosten sind uns stets die Originalrechnungen und Quittungen zu übergeben.

Für allfällige Unannehmlichkeiten (Wartezeiten, Unterkunft usw.), welche durch Reparaturen am Mietfahrzeug entstehen sollten, übernehmen wir keine Haftung.

Verdeckte Schäden:
Sollten verdeckte oder unbemerkte Mängel/Schäden nach erfolgter Mietabrechnung durch den Vermieter festgestellt werden, so hat dieser ein Anrecht darauf, den Mieter zu belangen und ihn entsprechend zur Verantwortung zu ziehen und allfällige Kosten in Rechnung zu stellen.

Mindestmietdauer:
Die Mindestmietdauer beträgt 2 Nächte.

Mitführen von Hunden:
Das Mitführen von Hunden ist mit Zustimmung des Vermieters grundsätzlich erlaubt. Die Verantwortung für die Sicherheit des Hundes, insbesondere während des Fahrbetriebs, ist Sache des Hundehalters und Mieters. Für das Mitführen von Hunden werden jegliche Haftungsansprüche an den Vermieter ausgeschlossen. Der Hundehalter und Mieter ist verantwortlich, dass der Hund einen geeigneten Schlaf- und Rückzugsplatz am Boden des Mietfahrzeuges in einem geeigneten Hundebett hat. Der Hund darf sich nur am Boden aufhalten. Es ist verboten, den Hund ins Bett, auf Polster oder Sitze zu nehmen, auch nicht, wenn es kleine Hunde sind. Schäden, starke Verschmutzungen, Hundehaare oder starke Geruchsemissionen werden wie durch den Mieter verursachte Schäden gehandhabt und dem Mieter in Rechnung gestellt. Verschmutzungen (Haare usw.), die durch die mitgeführten Tiere verursacht werden, müssen durch den Mieter gereinigt werden und sind nicht durch eine im Voraus bezahlte Innenreinigung gedeckt.

Haftungsausschluss für den Vermieter:
Wenn ein Mietfahrzeug vom Vermieter durch Verschulden Dritter nicht termingerecht bereitgestellt werden kann, so werden alles bisherigen Zahlungen unverzüglich retourniert. Weitere Ansprüche gegen den Vermieter können nicht geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte und Arbeitnehmers sowie Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

Nebenabsprachen:
Alle Nebenabsprachen zu diesen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn Sie in schriftlicher Form getroffen werden.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des vorstehendes Satzes.

Rechtswahl:
Es findet österreichisches Recht Anwendung.

Verfügbarkeit und Mehrkilometer:
Sollte das reservierte Fahrzeug aus irgendeinem für den Vermieter unvorhersehbarem Grund (Unfall, Diebstahl, technische Gebrechen etc. ) nicht verfügbar sein, so behält sich der Vermieter vor, die Haftbarkeit mit der Rückerstattung aller eingezahlten Gelder abgeholten zu haben. Der Mieter hat in solchen Fällen keinerlei Ersatzansprüche den Vermieter zu stellen.

Pro Mietnacht sind 300 Kilometer im Mietpreis inklusive. Mehrkilometer werden mit jeweils € 0,30 berechnet.

Gerichtstand:
Für alle Streitfälle, die sich aus oder über diesen Vertrag ergeben, gilt Telfs als Gerichtsstand.

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.


KONTAKTDATEN:
Travel Camper GmbH
Fr. Martina Abfalter & Hr. Walter Bernabe
Walter-Pichler-Str. 10
6410 Telfs, Österreich
Tel: +43 676 / 48 38 562
E-Mail: info@travelcamper.at
UID ATU77557859
 

Angaben zur Bank:
Raiffeisenbank Absam-Thaur, Bankstelle Thaur
Schulgasse 14, 6065 Thaur, Österreich
IBAN AT76 3620 0000 0027 1916
BIC RZTIAT22200
Empfänger: Travel Camper GmbH